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LWL Berufskolleg - Fachschulen Hamm: erwachsenenorientiert - überregional - digital

Fachschule für Heilerziehungspflege

Ausbildungsziel: Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger

Die Fachschule für Heilerziehungspflege bildet zum/zur staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerIn in praxisintegrierter Form (PiA) aus. HeilerziehungspflegerInnen sind Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, die pädagogische und pflegerische Kompetenzen in den Handlungsfeldern der Behindertenhilfe, insbesondere der Eingliederungshilfe, integrieren. Sie leisten ganzheitliche Beratung, Begleitung und Assistenz von Menschen aller Altersgruppen mit unterschiedlichen Behinderungsformen.

HeilerziehungspflegerInnen unterstützen die inklusive Teilhabe von Menschen  in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit. Zentral ist dabei die Beachtung der Selbstbestimmung von Menschen. Ausgehend von einem ganzheitlichen Pflegeverständnis ermitteln sie ressourcenorientiert den Pflegebedarf des Menschen, begleiten und koordinieren spezielle Pflege, Rehabilitation und Therapie und kooperieren im interdisziplinären Team und / oder mit Fachdiensten.

Aufnahmevoraussetzungen

  • 1. Fachoberschulreife 

    und

    2. Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf oder

  • einschlägige 5-jährige Berufstätigkeit oder
  • Abschluss der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen - FOS 11 und 12 oder
  • Abschluss der 2-jährigen höheren Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen - BFS 11 und 12 oder
  • Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung und ein Praktikum in der Wiedereingliederungs- oder Behindertenhilfe (mindestens 6 Wochen bei Vollzeitbeschäftigung oder 240 Stunden bei Teilzeitbeschäftigung). Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes.

und

3. erweitertes Führungszeugnis

Dauer und Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung entspricht einer vollzeitschulischen Ausbildung und dauert 3 Jahre. Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsabschnitte (einschl. des Berufspraktikums) werden integriert, um eine möglichst praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten.

In der flexibilisierten, berufsbegleitenden / praxisintegrierten Ausbildung finden 70 % des Gesamtunterrichts vor Ort in Hamm statt (= Präsenzunterricht). 30 % werden  - örtlich und zeitlich ungebunden – über eine Lernplattform angeboten (= Distanzlernen). Folgendes Organisationsmodell liegt diesem Angebot zugrunde:

 In zwei aufeinander folgenden Wochen an jeweils zwei aufeinander folgenden Tagen:  Präsenzunterricht in Hamm.
 An den zwei Tagen der jeweils 3. Woche: Distanzlernen.

Das Distanzlernen kann zeitlich und örtlich flexibel erfolgen. Der Lernprozess wird mit einer Lernplattform begleitet und unterstützt. Über die Lernplattform werden Unterrichts-/ Lerninhalte zugänglich gemacht. Die Studierenden bearbeiten Aufgaben und erhalten von den LehrerInnen individuelle Rückmeldungen. Foren und Chats bieten Möglichkeiten des fachlichen Austausches auch außerhalb des Präsenzunterrichts.

Ergänzt wird dieses Unterrichtsangebot  durch Blockwochen: Drei einzelne Blockwochen im 1. Schuljahr. Zwei einzelne Blockwochen und eine zweiwöchige Hospitation im 2. Schuljahr. Drei Blockwochen im 3. Schuljahr, von denen zwei auf eine Kompetenzerweiterung im Bereich der Pflege – Schwerpunkte: Pflege im Alter und psychiatrische Pflege - zielen.
 

Blended Learning heißt ‚Gemischtes‘ Lernen: Gemischt werden dabei die Präsenzphasen des Lernens, die vor Ort in Hamm stattfinden, mit den Distanzlernphasen, also den Phasen des Lernens, die online übers Netz stattfinden. Die Lernplattform ´Fronter´  bietet die Basis für die Distanzlernphasen. Inhalte werden über gestaltete Themenseiten zugänglich gemacht. Die Studierenden tauschen sich über Foren und Chats aus; von den Lehrkräften erhalten sie individuelle Rückmeldungen. Dieses Angebot zielt darauf ab, Personen, die aufgrund ihrer privaten bzw. beruflichen Situation auf ein flexibles Ausbildungsangebot angewiesen sind, ein adäquates Bildungsangebot zu machen.

Stundentafel

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Religionslehre

 

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Theorie und Praxis der Heilerziehung
  • Gesundheit/Pflege
  • Psychiatrie
  • Organisation/Recht/Verwaltung

 

Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte

  • Kreativ-musischer Bereich - Rhythmik, kulturelle Teilhabe
  • Sprachlich-kommunikativer Bereich - Gesprächsführung, Gruppenpädagogik, Teilhabeberatung, gestützte Kommunikation,
  • Gesundheits- / bewegungsorientierter Bereich - Psychomotorik, Entspannung
  • Organisatorisch-technologischer Bereich - EDV, Hauswirtschaft, Casemanagement

 

Projektarbeit

Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Differenzierungsbereich

 

Praxis

In den Praxiszeiten erfolgt ein Einsatz in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe mit mindestens 50% der regulären Arbeitszeit. Die TeilnehmerInnen erfahren in dieser Zeit Anleitung und Beratung durch die Schule.

 

Prüfung

Die Ausbildung schließt mit dem Fachschulexamen ab. Es besteht aus drei schriftlichen Prüfungen und ggf. auf Antrag aus zwei mündlichen Prüfungen. Im Anschluss daran findet die fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.

Bewerbung

Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen:

  • ein Lebenslauf
  • zwei Lichtbilder
  • der Nachweis der Fachoberschulreife bzw. des Zeugnises des letzten allgemeinbildenden Schulabschlusses
  • der Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung oder Ersatzleistungen
  • ein Motivationsschreiben
  • der Nachweis einer Anstellung
  • ein erweitertes Führungszeugnis - das „erweiterte  Führungszeugnis“ ist kostenpflichtig. Es reicht aus, dieses erst nach Erhalt der vorbehaltlichen Zusage Ihres Schulplatzes einzureichen.

Bewerbungen werden ganzjährig entgegengenommen!

 

Bewerbungen sind zu richten an:

LWL Berufskolleg - Fachschulen Hamm

- Fachschule für Heilerziehungspflege -

Heithofer Allee 64

59071 Hamm

Richtung Inklusion

Das LWL Berufskolleg reagiert auf die Einführung des neuen Bundesteilhabegesetzes mit einer Erweiterung des Profils der Fachschule für Heilerziehungspflege. Ein bewährtes Angebot wird um zukünftige Erfordernisse erweitert. Das LWL Berufskolleg des Landschaftsverbandes übernimmt damit eine Vorreiterrolle.

Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird in vier Stufen – bis zum 01.01. 2023 – in Kraft treten. Dieser Prozess bringt vielfältige Veränderungen mit sich, nicht zuletzt auch für das Berufsfeld der Heilerziehungspfleger*innen. Waren Heilerziehungspfleger*innen bislang insbesondere als Fachkräfte für die Tagesstrukturierung und als Pflegekräfte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe gefragt, wird sich zukünftig das Aufgabenfeld zunehmend in Richtung Begleitung und Beratung der Menschen mit Behinderung verändern bzw. erweitern. Nach dem neuen BTHG soll Schritt für Schritt das stationäre Wohnen zurückgeführt und durch selbständiges Leben in der eigenen Wohnung ersetzt werden. Auf diesem Weg zur Teilhabe und Selbstbestimmung benötigen Menschen mit Behinderung kompetente Begleiter*innen. 
Das LWL Berufskolleg – Fachschulen Hamm hat auf diese Veränderungen reagiert. Es werden Schwerpunkte in die Ausbildung integriert, die den neuen Anforderungen Rechnung tragen. Die Studierenden erwerben wesentliche Kompetenzen, um – neben der Umsetzung ihrer klassischen Aufgaben – als Teilhabebegleiter*innen Menschen mit Behinderung auf dem Weg in ein selbstständiges Leben zu begleiten.  
Folgende Themenbereiche werden differenziert behandelt:  
Die Methode ‚Persönliche Zukunftsplanung‘ zeigt Wege auf, wie – Person zentriert – mit wertschätzender Grundhaltung Veränderungen im Leben geplant und Unterstützung in diesem Prozess organisiert werden können. Mit der Auseinandersetzung mit der ICF (= Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) werden Zusammenhänge zwischen Behinderung einerseits und sozialen Beeinträchtigungen andererseits erfasst. Die ‚Persönliche Zukunftsplanung‘ basiert ebenfalls auf dieser Annahme.  
Ganz wesentlich werden auch vertiefende Kenntnisse im Bereich Recht sein. Die Verwirklichung rechtlicher Ansprüche – gleich, auf welche Sozialgesetzbücher sie sich beziehen – stellt in aller Regel die finanziell-materielle Grundlage jeglicher Entwicklungsperspektive der Betroffenen dar.  
Die drei beschriebenen Module (PZP, ICF und Recht) umfassen insgesamt 150 Unterrichtsstunden. Am Ende der Ausbildung erhalten die Studierenden – neben der staatlichen Anerkennung als Heilerziehungspfleger*in – ein Zertifikat über die Qualifikation als Teilhabebegleiter*in. 
Mit dem neuen Angebot wird das LWL Berufskolleg seinem Anspruch gerecht, zeitnah auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und diese in der Ausbildung zu berücksichtigen. 

Pressemitteilung

Tim Baumgart

Bildungsgangleiter der Fachschule für Heilerziehungspflege
Lehramt Sekundarstufe II, staatlich anerkannter Krankenpfleger

Tim.Baumgart@lwl.org

Tel: 02381 - 893 8508

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